Mehrere Bände Gesetzessammlungen

Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Ob Vollmachten, Verfahren oder Betreuungsverfügungen - der Landkreis Waldeck-Frankenberg berät Betroffene bei Bedarf gern zu rechtlichen Fragen nach dem Betreuungsgesetz und unterstützt Betreuungspersonen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 

Das Betreuungsrecht findet Anwendung bei erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Überwiegend sind dies ältere Menschen. Aber auch Jüngere können bei einer geistigen Behinderung, nach schweren Unfällen oder psychischen oder seelischen Erkrankungen die Hilfe eines rechtlichen Vertreters benötigen. Nach den Bestimmungen des Betreuungsrechts wird für diese hilfsbedürftigen Personen eine rechtliche Betreuung bestellt. Dies darf dann in dem vom Gericht festgelegten Umfang für die Betroffenen handeln. Die Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten nach außen hin zu vertreten. Hierbei hat er sich an dem Wohl und den Wünschen des Betroffenen zu orientieren und die Betreuung so zu gestalten, dass der auf Betreuung angewiesene Mensch weitestgehend ein eigenständiges Leben führen kann.

Für die Anordnung einer Betreuung ist in erster Linie das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Betroffenen zur Zeit der Antragstellung ihren persönlichen Aufenthalt haben. Der Antrag der Betroffenen oder die Anregung durch dritte Personen auf Eröffnung eines Betreuungsverfahrens kann in der Betreuungsbehörde oder direkt beim Amtsgericht erfolgen.

  • Vorsorgevollmacht

    Immer mehr Menschen sorgen vor und lassen sich im Alter und bei Krankheit mit einer Vorsorgevollmacht von einem Bevollmächtigten nach außen hin vertreten. Da nur eine vollgeschäftsfähige Person eine Vollmacht erteilen kann, sollte man frühzeitig einer Person des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht geben. Hierdurch kann bei eintretender Hilfsbedürftigkeit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden. 

    Entsprechende Vordrucke und Informationsbroschüren erhält man kostenlos bei den Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten. Gegen eine Gebühr von 10 Euro führt der Fachdienst Soziale Angelegenheiten des Landkreises Waldeck - Frankenberg öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten durch.

  • Beratungsangebote

    Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten Betreuungspersonen Rat und Hilfe bei den vor Ort tätigen Betreuungsvereinen, beim Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie bei den zuständigen Betreuungsgerichten. Die Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgevollmachtnehmer mit folgenden Angeboten:

    • Persönliche Beratung in allen Betreuungsfragen
    • Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten
    • Schulungen von ehrenamtlichen Betreuern und Interessierten zum Betreuungsrecht nach dem Hessischen Curriculum
    • Hilfe und Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
    • Erfahrungsaustausch und Gesprächsangebote für Betreuer und Bevollmächtigte
  • Vormundschaftsgerichte

    Amtsgericht Korbach
    Hagenstraße 2
    34497 Korbach
    Tel. 05631 - 56050

    Amtsgericht Frankenberg
    Geismarer Straße 22
    35066 Frankenberg
    Tel. 06451 - 72610

    Amtsgericht Fritzlar (zuständig für Bad Wildungen und Edertal)
    Am Hospital 15
    34451 Fritzlar
    Tel. 05622 - 99330

  • Betreuungsvereine

    Betreuungsverein des DRK
    34497 Korbach
    Arolser Landstraße 23
    Tel. 05631 - 95990
    www.korbach-bad-arolsen.drk.de

    Betreuungsverein des DRK
    Königsquellenweg 2a
    34537 Bad Wildungen
    Tel. 05621 - 78920
    betreuung@drk.wildungen.de

    Betreuungsverein des DRK
    Auestraße 25
    35066 Frankenberg
    Tel. 06451 - 72270
    betreuungsverein@drk-frankenberg.de

    Betreuungsverein Der Punkt e. V.
    Große Allee 16
    34454 Bad Arolsen
    Tel. 05691 - 628153
    end@treffpunkte-wa-fkb.de

    Betreuungsverein Treffpunkt e.V.
    Hufelandstraße 12
    34537 Bad Wildungen
    Tel. 05621 - 96580
    badwildungen@treffpunkte-wa-fkb.de

    Betreuungsverein Treffpunkt e.V.
    Hainstraße 51
    35066 Frankenberg
    Tel. 06451 - 72430
    wege@treffpunkte-wa-fkb.de

    Betreuungsverein Treffpunkt e.V.
    Flechtdorfer Straße 11
    34497 Korbach
    Tel. 05631 - 5069018
    korbach@treffpunkte-wa-fkb.de

    Betreuungsverein Lebenshilfe Waldeck e.V.
    Am Kniep 6c
    34497 Korbach
    Tel. 05631 - 7012
     www.lebenshilfe-waldeck.de

    Betreuungsverein Lebenshilfe Frankenberg e.V.
    Bremer Str. 4
    35066 Frankenberg
    Tel. 06451 - 4085387
    betreuungsverein@lebenshilfe-frankenberg.de

35
Seniorenehepaar in Fahrradkleidung steht an einem Holzgeländer

Angehörigengruppe Demenz

Information und Austausch zum Umgang mit einer Demenzerkrankung bietet der Landkreis Familienmitgliedern innerhalb der Angehörigengruppe Demenz.


Mehr erfahren