Versorgung ohne Spurensicherung
Versorgung ohne Spurensicherung
In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Damit können belastende Spät- oder Langzeitfolgen begrenzt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt sinnvoll und im Interesse der Betroffenen. Es sollte daher auch nicht gezögert werden, sich medizinisch versorgen zu lassen - auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Die ärztliche Untersuchung kann direkt nach der Tat in der gynäkologischen Ambulanz einer Klinik oder einige Tage später in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.
Begleitung zur Untersuchung
Je nach dem, wie es Betroffenen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder vertrauten Personen sehr hilfreich für Sie sein. Nicht immer darf eine Begleitperson Betroffene in den Untersuchungsraum begleiten - sie kann aber am Informationsgespräch teilnehmen und Betroffene zudem mental unterstützen.
Gemeinsames Gespräch
Betroffene sollten im Gespräch mit dem medizinischen Fachpersonal möglichst genau berichten, was geschehen ist, damit sich diese ein Bild über mögliche Verletzungen machen können - und umfassend untersuchen und versorgen können. Das Fachpersonal ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Es wird nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg oder gegen ihren Willen entscheiden - auch die Polizei darf nicht informiert werden, wenn es der Betroffene nicht wünscht. Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärzteschaft. Betroffene sollten gemeinsam mit ihnen beraten, wie sie vorgehen möchten.
Untersuchung und Arztbrief
Der Ablauf der Untersuchung erfolgt in Hessen nach einem Leitfaden der folgende Schritte vorsieht:
- Informationsgespräch
- körperliche Untersuchung
- Genitaluntersuchung
- Abklärung von Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
- bei Bedarf erhalten Betroffene einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung.
Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird das gesonderte Einverständnis der Betroffenen benötigt. Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Betroffene einen Arztbrief zur Weiterbehandlung. Die Untersuchungskosten könne in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen werden Betroffene vor Beginn der Untersuchung und Behandlung darüber informiert, so dass sie zustimmen oder ablehnen können.