Sanieren
Sanieren und Förderung erhalten
Um das Leben im ländlichen Raum attraktiver zu machen, strebt der Landkreis Waldeck-Frankenberg insbesondere für ältere Gebäude neue Nutzungskonzepte mit einem flexiblen Denkmalschutz an: traditionelle und moderne Bauformen lassen sich hier gut vereinen. Baumaßnahmen in diesem Bereich fördert der Landkreis Waldeck-Frankenberg mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500.000 Euro pro Jahr.
Mit dem Förderprogramm zur Sanierung alter Bausubstanz möchte der Landkreis Waldeck-Frankenberg Akzente setzen und Anreize schaffen, um den ländlichen Raum noch lebenswerter zu machen. Vor allem kleinere Orts- und Stadtteile sollen als Wohn- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen der Dörfer im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Umsetzung der Maßnahme soll dabei die Verwendung von Elementen des regionaltypischen Baustils beinhalten - sowohl beim Umbau alter Gebäude, als auch bei Neubauten. Für die Förderung in Frage kommen Investitionen mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten; jedoch höchstens 25.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Städte und Gemeinden, Privatpersonen, Vereine, Verbände oder Unternehmen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind:
- bauliche Investitionen (Sanierung alter Bausubstanz, Grundrissoptimierung, Abriss & Rückbau alter Gebäude zur Umnutzung und Flächenvorbereitung, Ersatz- & Neubauten, Erwerb von leerstehenden Gebäuden und Baugrund, Herstellung von Barrierefreiheit)
- Planungskosten für Architekten- & Ingenieurleistungen
- Investitionen in die Grundversorgung und Daseinsvorsorge
- innovative Projekte öffentlicher, privater, ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen
- vorbereitende Maßnahmen (Innenentwicklungskonzepte, kommunale Bodenerneuerung, Erstellen eines Baulücken- & Leerstandskatasters)
Wie erhalte ich die Förderung?
Wer das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte, sollte:
- die Projektidee/geplante Maßnahme beschreiben
- die kostenlose und verpflichtende Grundberatung des Landkreises nutzen
- einen Förderantrag inklusive aller nötigen Unterlagen beim Landkreis Waldeck-Frankenberg stellen