schmale Straße mit Fachwerkhäusern rechts und in der Bildmitte geradeaus

Denkmalschutz

Denkmalschutz in Waldeck-Frankenberg

Baudenkmäler sind nicht nur Kirchen, Schlösser und Burgen - auch normale Häuser oder Fabriken können Baudenkmale sein. Bauherren können aber Aufatmen: Denkmalschutz heißt nicht Stillstand, es müssen nur alle baulichen Veränderungen mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg als Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Meistens ist die Genehmigung in der Baugenehmigung enthalten. Die Baudenkmäler unseres Landkreises sind in sogenannten Arbeitslisten aufgeführt, die auch bei den Städten und Gemeinden eingesehen werden können. Der Landkreis unterstützt und berät hier gern. 

Das Landesamt für Denkmalpflege hat eine Datenbank erstellt, in der alle Kulturdenkmäler Hessens online vorgestellt werden – inklusive Lageplänen, Bildern und Informationen.

Die Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg wird aktuell erstellt.

Bei Fragen zum Denkmalverzeichnis kann das Land Hessen unter der E-Mail-Adresse denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de kontaktiert werden.

Offizielle Denkmalbescheinigungen werden vom Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Marburg, Ketzerbach 10, 35037 Marburg ausgestellt.


Denkmalschutzpreis

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg stiftet zur Förderung des Denkmalschutzes regelmäßig einen Preis. Die Auszeichnung ist mit 5.000,00 Euro dotiert. Der Preis wird für besondere, beispielhafte, denkmalschutzpflegerische Leistungen an natürliche und juristische Personen verliehen, die im Landkreis als private Bauherren eine entsprechende Baumaßnahme umgesetzt haben. Neben der finanziellen Zuwendung wird zur Würdigung der besonderen Leistungen eine Urkunde verliehen. Die Aufteilung des Preises auf mehrere Personen ist möglich. Die nächste Preisverleihung findet 2025 statt.

Vorschlagsberechtigt sind die Denkmalbehörden, Gemeinden, Verbände, Vereine und einzelne Bürger. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Der Bewerbung oder Benennung müssen für die Beurteilung der Leistung ausreichende Unterlagen beigefügt werden, wie z. B. ein chronologischer Abriss der Baugeschichte und der Restaurierungsgeschichte mit Bildern, die den vorherigen und den neuen Zustand zeigen sowie die Umbauphase dokumentieren. Darüber hinaus sind entsprechende weitere Planungsunterlagen, die das Vorhaben dokumentieren, von Vorteil. Über die Preisverleihung entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag einer Jury. Der Preis wird dem Preisträger im Rahmen einer Feierstunde überreicht. Die durch die Preisverleihung anerkannten beispielhaften denkmalpflegerischen Leistungen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden.


Photovoltaik Anlagen und Solarthermie in denkmalgeschützten Bereichen

Generell gilt, dass PV Anlagen und Solarthermie in denkmalgeschützten Bereichen möglich sind, wenn folgende Parameter beachtet werden:

  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) auf Dächern sind denkmalfachlich vertretbar, wenn sie sich in ihrer Größe eindeutig unterordnen, sie vom öffentlichen wie halböffentlichen Raum sowie von wesentlich zur historischen Struktur des Baudenkmals gehörenden Räumen und Standorten nicht einsehbar sind. Es können Anlagen erwogen werden, sofern sie sich bestmöglich architektonisch integrieren und sich aus der Situierung keine negativen Auswirkungen auf die Erscheinung des Baudenkmals ergeben (bei Einzelkulturdenkmalen). 
  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) müssen sich bestmöglich architektonisch in die Dachfläche integrieren und mit dem Dachdeckungsmaterial korrespondieren (z. B. angemessene Modulgröße, -rasterung und -farbe; minimale Randverblechungen, Farbton schwarz; keine Beeinträchtigung durch Brandschutzanforderungen an Abstand/Position der Module etc.).
  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) ist zwei Ziegelreihen von First- und Traufe sowie drei Ziegelreihen vom Ortgang entfernt zu platzieren. Auf eine symmetrische Aufteilung ist zu achten. Eine entsprechende Fotomontage ist dem Antrag beizulegen.

Die Elemente der Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) sind mit einem dunklem Rahmen und nicht glänzender Oberfläche auszuführen. Schwarze Solarmodulen werden auch Full-Black-Module genannt. Es sind monokristalline PV-Module, bei denen die meisten Komponenten schwarz sind. Dazu gehören Solarzellen, Reflexionsschicht, Rückseite und Modulrahmen. Full-Black-PV-Module punkten mit ästhetischer Optik.

Weitere Infos zum Denkmalschutz und die nötigen Antragsunterlagen können der Leistung entnommen werden.