Bebauungs- und Flächennutzungspläne
Bebauungs- und Flächennutzungspläne
Ein Bebauungsplan legt fest, wie die in einem Baugebiet liegenden Flächen und Gebäude genutzt und gestaltet werden können. Er enthält Festsetzungen zur Art des Baugebiets wie zum Beispiel als reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet oder Industriegebiet. Darüber hinaus regelt er das zulässige Maß der baulichen Nutzung wie beispielsweise zur Anzahl der Geschosse, der Trauf- und Firsthöhen, zu Baugrenzen oder zu Grünflächen. Jeder Grundstücksinteressent sollte deshalb vor dem Grundstückskauf Einblick in den jeweils gültigen Bebauungsplan nehmen. Daraus lassen sich die wichtigen Details für das eigene Grundstück ablesen.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er gibt der ganzen Gemeinde eine räumliche Ordnung. Im Gegensatz zum Bebauungsplan regelt der Flächennutzungsplan auf der ersten Stufe nur die Grundzüge der von der Gemeinde beabsichtigten Art der Bodennutzung. Der Flächennutzungsplan enthält somit keine konkreten Festsetzungen für einzelne Baugebiete. Dafür ordnet er den vorhandenen und den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr für die kommenden 10 bis 15 Jahre.
Im Vergleich zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich und entfaltet den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber somit keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern gilt als verwaltungsinternes Planwerk und ist für die Behörde somit wirksam. Ein Baurecht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten.
Im Gegensatz zum Bebauungsplan gilt der F-Plan für das gesamte Gemeindegebiet und nicht nur für einen bestimmten Teil, aber er enthält deutlich weniger konkrete Angaben als ein Bebauungsplan.