Wohnen
Wohnen
In Waldeck-Frankenberg ist Platz für Individualisten. Für Mieter, kreative Heimwerker oder Häuslebauer: im Landkreis kann man preiswert Wohnungen mieten, traditionellen Wohnraum nach Herzenslust umgestalten oder sich ein gemütliches Eigenheim für die ganze Familie schaffen - und das zu erschwinglichen Preisen.
Ob großzügiger Wohnraum in der (Alt-)Stadt, der Bauernhof auf dem Land oder das Häuschen im Grünen: Waldeck-Frankenberg bietet viel Platz, sich selbst zu verwirklichen - naturnah und bei Lust und Laune auch mit eigenem Garten.
Bei einem Spaziergang durch die historischen Altstädte kann man sie entdecken: antike Rathäuser, geschichtsträchtige Marktplätze - und kleine Gassen, in denen man - mit viel Phantasie - noch das Klappern der Pferdehufen auf dem Kopfsteinpflaster hören kann. In prächtigen Altbauten oder gemütlichen Fachwerkhäusern lebt die Geschichte des Landkreises weiter.
Ob die ersten eigenen vier Wände, eine gemütliche Wohnung für Pärchen oder ausreichend Quadratmeter mit Platz für die ganze Familie: Waldeck-Frankenberg bietet Wohnraum für jeden Bedarf zu fairen Mietpreisen.
Eigenheim bauen im Landkreis
Wer möchte nicht in einem eigenen Haus wohnen, das so gebaut wurde, wie man es sich schon lange erträumt hat. Doch bevor der Haustürschlüssel das erste Mal umgedreht werden kann, gilt es, einiges zu planen und zu beachten. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg unterstützt alle Bauherren gern mit entsprechenden Beratungsangeboten.
Sanieren und Förderung erhalten
Um das Leben im ländlichen Raum noch attraktiver zu machen, strebt der Landkreis insbesondere für ältere Gebäude neue Nutzungskonzepte mit einem flexiblen Denkmalschutz an: traditionelle und moderne Bauformen lassen sich hier gut vereinen. Baumaßnahmen in diesem Bereich fördert der Landkreis mit Mitteln von bis zu 500.000 Euro pro Jahr.
Denkmalschutz in Waldeck-Frankenberg
Wenn man an Denkmäler denkt, hat man meist Schlösser, Burgen oder Kirchen vor Augen. Auch normale Häuser oder Fabriken können Baudenkmäler sein - und einen besonderen Schutz genießen. Denkmalschutz heißt keineswegs Stillstand. Bauliche Veränderungen müssen lediglich vom Landkreis als Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.