Kreisausschuss
Kreisausschuss
Während der Kreistag als das von den Einwohnern direkt gewählte oberste Organ des Landkreises die wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen hat, obliegt dem Kreisausschuss die Organisation der laufenden Verwaltung. Der Kreisausschuss ist das Herzstück der Verwaltung. Hier werden alle wesentlichen Fragestellungen beraten und entschieden - soweit sie nicht dem Kreistag oder dem Landrat vorbehalten sind. Die einzelnen Fachdienste, Eigenbetriebe und Organisationen sind im Namen und im Auftrag des Kreisausschusses tätig.
Der Kreisausschuss ist an der Führung des Kreises beteiligt (Führungsorgan), wirkt an der Durchführung von Verwaltungsgeschäften mit (Verwaltungsorgan) und hilft die zwischen den verschiedenen Teilen des Kreises bestehenden Interessengegensätze abzubauen (Ausgleichsorgan). Die komplizierten Gesetzesmaterien und vertraulichen Beratungen erfordern ein Gremium, das möglichst frei von parteipolitischen Einflüssen sachverständige Beratungen durchführt und Entscheidungen fällt. Diese Funktion kann nur ein kleiner, mehrmals im Monat tagender Kreis von Persönlichkeiten erfüllen, der in der Lage ist, in Zusammenhängen zu denken und übergeordnete politische Gesichtspunkte anzuerkennen. All diese Voraussetzungen sind im Kreisausschuss anzutreffen.
Zusammensetzung und Bildung
Der Kreisausschuss besteht im Landkreis Waldeck-Frankenberg aus dem Landrat, dem Ersten Kreisbeigeordneten sowie 10 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Sämtliche Mitglieder sind bei den Beratungen und Abstimmungen innerhalb dieses Gremiums gleichberechtigt. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. Die Zahl der Kreisbeigeordneten ist in der Hauptsatzung des Kreises festgelegt worden. Sie bestimmt auch, welche Stellen hauptamtlich und welche Stellen ehrenamtlich zu verwalten sind.
Die Mitglieder des Kreisausschusses werden außer dem Landrat vom Kreistag gewählt: Ein hauptamtlicher Erster Kreisbeigeordneter für die Dauer von 6 Jahren und die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten für die Dauer der Wahlperiode, also für fünf Jahre. Da die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, ist die politische Zusammensetzung des Kreisausschusses in etwa mit der des Kreistages vergleichbar. Der Kreisausschuss ist insofern das verkleinerte Spiegelbild des Kreistages.Aufgaben
Im Rahmen seiner verwaltenden Tätigkeit hat der Kreisausschuss unter anderem nach den Beschlüssen des Keistags im Rahmen der bereit gestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises zu besorgen, Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördliche Weisungen auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt es, die öffentlichen Einrichtungen, die wirtschaftlichen Betriebe und das sonstige Kreisvermögen zu verwalten, den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen und das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen sowie den Kreis zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Kreisurkunden zu vollziehen.
Seine Entscheidungen trifft der Kreisausschuss in Sitzungen, die nicht öffentlich sind. Die Fülle der zur Entscheidung anstehenden Aufgaben macht es erforderlich, dass der Kreisausschuss in aller Regel in jeder Woche zu einer Sitzung zusammentritt, die mehrere Stunden dauert. Grundlage für seine Beschlüsse sind Vorlagen, die von den zuständigen Ämtern erarbeitet wurden. Die laufenden Verwaltungsangelegenheiten werden vom Landrat und den Dezernenten selbstständig erledigt, soweit nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift der Kreisausschuss im Ganzen zur Entscheidung berufen ist.
Mitglieder des Kreisausschusses
Kommissionen
Der Landkreis kann zur dauernden Verwaltung, Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche oder zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden.
Beiräte
Beiräte dienen der fachlichen Unterstützung der Verwaltung. Sie sind ehrenamtlich besetzt und leisten in ihrem jeweiligen Fachgebiet wertvolle Arbeit.