Finanzen
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Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Der jährlich aufgestellte Haushalt dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, den der Landkreis zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich benötigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden jährlich - jeweils für das kommende Haushaltsjahr - aufgestellt und vom Kreistag des Landkreises Waldeck-Frankenberg beschlossen. Er enthält alle für das entsprechende Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen und den Stellenplan.