Bau von Sport- und Freizeitanlagen
Förderung des Sports in Waldeck-Frankenberg
Ziel des Landkreises ist es, die sportliche Betätigungen der Kreisbevölkerung, der Sportvereine und Sportverbände sowie der Schulen durch das bereitstellen von Sportstätten und durch finanzielle Zuwendungen, auch im Bereich des Breiten und Freizeitsports, zu fördern.
Dafür stellt der Landkreis Gelder zu Verfügung, die im Haushaltsplan festgelegt werden. Die Beihilfen werden im Rahmen dieser geldlichen Mittel bewilligt.
Um für eine Förderung infrage zukommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zum Beispiel für Vereine:
- Gemeinnützigkeit
- Mitglied (mind. 3 Jahre) des Landessportbund Hessen (LSBH)
- Sitz im Landkreis
- Jugendarbeit leisten (mind. 8 Jugendliche Mitglieder)
- mind. 30 Mitglieder
Alle weiteren Informationen zu der Förderung des Sports befinden sich in den jeweiligen Leistungen unten oder in der Richtlinie zur Förderung des Sports.