Jugendförderung
Jugendförderung
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg will Kinder- und Jugendarbeit dort fördern, wo sie stattfindet: zum Beispiel bei Jugendgruppen, Vereinen, Verbänden, Jugendclubs, Jugendinitiativen, Städten, Gemeinden oder Kirchen. Dabei unterstützt der Landkreis durch:
- Finanzielle Förderung
- Beratung
- Kooperation
- Fortbildung
Finanzielle Förderung
Im Rahmen der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Waldeck-Frankenberg kann für folgende Themenbereiche eine finanzielle Förderung gewährt werden:
- Seminare und Projekte mit jugendspezifischen Themen
- Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen
- Ferienspiele
- Ferienfreizeiten
- Studienreisen und internationale Begegnungen
- Material für die Jugendarbeit
- Neubau und Umbau von Räumen für die Jugendarbeit
Dir Förderung erfolgt für Veranstaltungen je Teilnehmenden und Tag, bei Material und Räumen für die Jugendarbeit durch pauschalen Kostenanteil. Nicht unterstützt werden schulische oder vereinsspezifische Veranstaltungen.
Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbeträgen sind in der obigen Richtlinie beschrieben.
Beratung
Neben der finanziellen Förderung können o. g. Zielgruppen Beratung bei der Konzeption und Finanzierung sowie zum Aufbau neuer bzw. zur Weiterentwicklung bestehender Jugendarbeit durch die Fachkräfte des Jugendbildungswerks und der Jugendförderung in Anspruch nehmen.
Kooperation
Darüber hinaus können Seminare oder Projekte in Kooperation der örtlichen Jugendarbeit mit dem Jugendbildungswerk durchgeführt werden.
Fortbildung
Jugendbildungswerk und Jugendförderung organisieren jährlich Fortbildungen zu aktuellen und wichtigen jugendrelevanten Themen und zur fachlichen Weiterentwicklung für Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit.