Anmeldeweg für dezentral eingereiste Menschen

Anmeldeweg für dezentral eingereiste Menschen

Menschen aus der Ukraine kommen derzeit auf unterschiedlichen Wegen nach Waldeck-Frankenberg – auf eigene Faust oder über die offiziellen Stellen. Wenn sie eigenständig in den Landkreis kommen und hier beispielsweise bei Freunden oder Bekannten unterkommen, gilt es, bei der Einreise einige Punkte zu beachten, um sich zu registrieren und Unterstützung zu bekommen. 

Freunde und Bekannte von Geflüchteten oder auch ehrenamtlich Engagierte werden gebeten, Schutzsuchende nach Möglichkeit beim Anmeldeprozess zu unterstützen und zu begleiten. Vielen Dank!


Anmeldeschritte im Überblick 

Um sich in Waldeck-Frankenberg anzumelden und Unterstützungsleistungen zu beantragen, gelten folgende Schritte: 


1. Anmeldung bei den Städten und Gemeinden

Geflüchtete sollen sich zuerst in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde melden, in der sie untergebracht sind. Dafür sind folgende Dokumente/Informationen notwendig:

  • Einreisedatum
  • Reisepass-Dokumente (Reisepass, (inländischer) Personalausweis, ID-Card)

Hier wird ihnen auch das Formular zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt. Der Antrag wird zwar von den Städten und Gemeinden ausgegeben, muss aber beim Landkreis eingereicht werden.  


2. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und erkennungsdienstliche Erfassung beim Landkreis  

Für die Einreichung des Antrags für eine Aufenthaltsgenehmigung muss beim Fachdienst Ausländerwesen unter Tel. 05631 – 954 351 oder per E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de ein persönlicher Termin vereinbart werden. In diesem Rahmen werden die Antragsstellenden zunächst erkennungsdienstlich erfasst. Das bedeutet, dass biometrische und personenbezogene Daten registriert und mit einem bundesweiten Register abgeglichen werden, um doppelte Anmeldungen zu vermeiden. Danach wird ihnen zunächst eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt. Diese ist zentrale Voraussetzung dafür, um in Deutschland Unterstützungsleistungen zu beantragen. 


3. Beantragung von Unterstützungsleistungen beim Jobcenter Waldeck-Frankenberg 

Nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung können Schutzsuchende beim Jobcenter Waldeck-Frankenberg persönlich und mit Hilfe eines Übersetzenden oder durch einen Online-Antrag Unterstützungsleistungen beantragen. Entscheidet man sich für die digitale Möglichkeit, erhält man bei einem Beratungsgespräch entsprechende Zugangsdaten zur Registrierung. Das Jobcenter empfiehlt, die Anträge möglichst online zu stellen, da dies rund um die Uhr erledigt werden kann. Über das Online-Verfahren ist zudem keine weitere persönliche Vorsprache notwendig.  

Hinweis: Seit 1. Juni 2022 müssen Schutzsuchende Unterstützungsleistungen nicht mehr beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, sondern beim Jobcenter Waldeck-Frankenberg beantragen. Grund für den Wechsel ist ein neues Bundesgesetz: Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten ihre Leistungen dann nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch. Dieses regelt unter anderem die finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende und liegt rechtlich im Aufgabenbereich des Jobcenters.