Schornstein auf einem Dachfirst vor blauem Himmel

Schornsteinfegerwesen

Schornsteinfegerwesen

Der Staat hat die Überprüfung und Einhaltung von bestimmten Regelungen im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen. Die Bezirksschornsteinfegermeister gehören als Gewerbetreibende dem Handwerk an. Ihre Leistungen rechnen sie selbständig ab.

Bei der Feuerstättenschau, der Bauabnahme und auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung nehmen sie jedoch öffentliche, hoheitliche Aufgaben wahr. Dabei unterstehen sie dem Landkreis Waldeck-Frankenberg als zuständigen Verwaltungsbehörde.

Rückständige Gebühren und Auslagen, die trotz Mahnungen von den Betreibern von Feuerstätten nicht entrichtet wurden, werden nach den geltenden Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben. Der Landkreis ist in zurzeit 20 Kehrbezirke aufgeteilt.