Kommunalwahl 2021
Kommunalwahl 2021
Endgültiges Endergebnis liegt vor
Das endgültige Endergebnis der Kommunalwahl im Landkreis Waldeck-Frankenberg fest, nachdem der Wahlausschuss dieses amtlich festgestellt hat.
Das endgültige Endergebnis der Kommunalwahl 2021 im Landkreis Waldeck-Frankenberg fest. Die Stimmzettel der Wahl am 14. März wurden fertig ausgezählt. Somit steht fest, wie viele Sitze die Parteien im Kreistag erhalten – und auch, welche Abgeordneten dann tatsächlich ins Parlament gewählt worden sind.
Demnach ist die CDU mit 28,17 Prozent der Stimmen stärkste Fraktion im Kreistag des Landkreises, gefolgt von der SPD mit 25,52 Prozent und den GRÜNEN mit 14,39 Prozent. Auf den weiteren Rängen folgen die FREIEN WÄHLER mit 13,81 Prozent, die FDP mit 8,42, die AfD mit 6,99 Prozent und DIE LINKE mit 2,70 Prozent. Nach aktuellem Stand erhält die CDU demnach 20 Sitze im Kreistag, die SPD 18, die GRÜNEN 10, die FREIEN WÄHLER 10, die FDP 6, die AfD 5 und DIE LINKE 2 Sitze.
Die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 2021 lag in Waldeck-Frankenberg bei 52,55 Prozent. Die Kommunalwahlen fanden am 14. März 2021 statt. Gewählt wurden dabei - abhängig von der Zahl der Einwohnenden im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 105 Gemeindevertretende, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde 71 Kreistagsabgeordnete gewählt.
Für die Wahl des Kreistages waren zuvor beim Kreiswahlleiter sieben Wahlvorschläge fristgerecht bis zum 4. Januar 2021 eingegangen. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden wurde, fand am 15. Januar 2021 im Kreishaus in Korbach statt. Für die 71 Sitze im Kreistag, dessen Legislaturperiode am 1. April 2021 beginnt, bewarben sich insgesamt 364 Personen aus sieben Wahlvorschlägen. Diese haben CDU, DIE GRÜNEN, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und FW eingereicht.
Wahlsystem
Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat in diesem System so viele Stimmen, wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an die Bewerbenden, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerbende aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten zu kombinieren. Bei den Kommunalwahlen wird bereits zum fünften Mal das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen angewendet, bei dem alle Wahlberechtigten mehr Möglichkeiten haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben. Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Wahlsystem gibt es auch unter www.wahlen.hessen.de oder www.deinedemokratie.de.
Coronakonform wählen
Durch das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wahlberechtigte können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit der Wahlberechtigten und Mitarbeitende der Wahlvorstände auszuschließen.
Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Maskenpflicht im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet
- Vorbereitung der Wahlräume, sodass Abstände eingehalten werden und regelmäßig gelüftet werden kann
- Kugelschreiber zur Stimmabgabe in den Kabinen liegen bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Wahlberechtigte auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Ausstattung der Wahlvorstände mit Mund-Nasen-Bedeckungen
Briefwahl
Sofern Wahlberechtigte jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, gibt es auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen sie einen Wahlschein, den man mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen kann. Beim Antrag müssen Wahlberechtigte ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die man wahlberechtigt ist
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie man seine Stimmen per Briefwahl abgibt
Wahlberechtigte können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.