Eine Hand hält einen Stift zum Notieren auf einem Block

Rentenberatung

Rentenberatung

Die Unterstützung von leistungsberechtigten Menschen in der Sozialversicherung ist die durch das Sozialgesetzbuch definierte Aufgabe der Versicherungsämter. Ihre Stellung ist gegenüber den Versicherungsträgern neutral und ungebunden. Auf dieser Basis erteilt der Landkreis Waldeck-Frankenberg Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung und nimmt entsprechende Anträge, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf.

Unsere Dienstleistungen:

  • Informationen und Auskünfte über die Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Antragaufnahme und Weiterleitung an die zuständigen Leistungsträger
  • Sachverhaltsaufklärung und Beweismittelfeststellung (Prüfung von erforderlichen Unterlagen und Nachweisen sowie Hilfestellung bei deren Beschaffung)
  • Beglaubigung von Unterlagen und Nachweisen
  • Entgegennahme von Versicherungen an Eides Statt
  • Hilfestellung im Widerspruchsfall