Vielfarbige Pendelakten hängen im Regal

Maklererlaubnis

Maklererlaubnis

Die Tätigkeit als Makler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger, Baubetreuer oder Immobiliardarlehenvermittler ist nach der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig und muss beim Landkreis beantragt werden.  Gewerbetreibende nach § 34i GewO haben sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

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