Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe & Sozialversicherung
Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe & Sozialversicherung
Neben der allgemeinen Rechtsaufsicht und der Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Wasser- und Bodenverbände sowie die Zweckverbände gehört die Kreiswahlleitung für Europaparlaments-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und der kommunalen Direktwahlen zu den Aufgaben des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung des Landkreises. Zugeordnet sind daneben auch die Bereiche Einbürgerung, sowie Ehrungen und Auszeichnungen. Weiterhin befasst sich der Fachdienst mit den Rechtsangelegenheiten der Kreisverwaltung, berät Städte und Gemeinden in juristischen Fragen und ist für den beim Landrat gebildeten Anhörungsausschuss in Widerspruchsangelegenheiten tätig. Zudem bildet er weiterhin Rechtsreferendare aus.
Weitere Aufgabengebiete des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung in Frankenberg sind:
- Gewerberecht
Hier werden Verstöße gegen die Handwerksordnung und nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geahndet sowie Makler- und Heilpraktikererlaubnisse erteilt. - Jagd- und Fischereiwesen
Hier werden Jagdscheine erteilt, Jägerprüfungen vorbereitet, Fischereiprüfungen durchgeführt sowie die Abschussfestsetzung und -überwachung vorgenommen. - Waffenrecht
Im Gebiet Waffenrecht werden waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt und Schießstandangelegenheiten bearbeitet. - Sprengstoffrecht
Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse für den privaten Bereich (Vorderlader, Wiederlader, Böller) - Sozialversicherung
Alle Leistungsberechtigten, die im Landkreis Waldeck-Frankenberg leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung im Sozialversicherungsrecht kostenfrei in Anspruch nehmen. - Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen
Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsfeststellung, öffentlich-rechtliche Vor-/Familiennamensänderung, Standesamtsaufsicht, Überbeglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland - Im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht wird die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen ausgeübt.
Maklererlaubnis
Die Tätigkeit als Makler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger, Baubetreuer oder Immobiliardarlehenvermittler ist nach der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig und muss beim Landkreis beantragt werden.
Rentenberatung
Unterstützung von leistungsberechtigten Menschen: Der Landkreis erteilt Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung und nimmt Anträge, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf.
Waldeckische Landesstiftung
Zweck der Waldeckischen Landesstiftung ist die (finanzielle) Unterstützung hilfsbedürftiger alter Menschen, soweit sie im Bereich des ehemaligen Landkreises Waldeck wohnen. Die Mittel zur Unterstützung werden aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet.
Sozialversicherungs-Beratung
Der Landkreis Waldeck-Frsankenberg gibt Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung und bietet die gemeinsame Aufnahme von Anträgen an. Er ist bei der Beschaffung von Nachweisen behilflich und leitet Anträg entscheidungsreif weiter.