Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs
Vom 2. bis einschließlich 30. April sind wieder spezielle Sammelfahrzeuge in Waldeck-Frankenberg unterwegs, die Sonderabfälle entgegennehmen. Dadurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Sondermüll einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Gebühr von sieben Euro pro Kilogramm erhoben.
Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle, die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg pro Sammlung und Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 Kilogramm bzw. 10 Litern. Cyanide und quecksilberhaltige Abfälle dürfen in einer Menge bis zu einem Kilogramm bzw. einem Liter abgegeben werden. Die entgeltfreie Abgabe von Solarthermieflüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen ist am Schadstoffmobil für private Haushalte auf 20 Liter begrenzt; die Stoffe können in der Regel aber auch über den Installateur zurückgegeben werden.
Besonders zu beachten ist, dass flüssige Sonderabfälle nicht miteinander vermischt werden dürfen. Sie sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Keinesfalls dürfen sie über die Toilette oder in den Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, da alle Händler gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet sind. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen.
Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 Zentimeter überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte - z. B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher - sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden bzw. über die Sperrmüllabfuhr/ Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.
Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen.
Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben und dürfen keinesfalls an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bei Anlieferung sollte eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden, bestehend aus Handschuhen und festem Schuhwerk.
Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Weitere Auskünfte sind bei der Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 05631 954-1746 oder im Internet unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de, Suchbegriff „Abfallwirtschaft“, erhältlich.