Landkreis lockert ab 1. Juni Corona-Regeln in den Verwaltungsstellen 

In den vergangenen Monaten galten in den Verwaltungsstellen des Landkreises strenge Corona-Regeln – zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden. Ab 1. Juni wird der Landkreis die Vorschriften lockern.

Masken keine Pflicht mehr – aber Empfehlung
Ab dann wird das Tragen einer Maske in den Verwaltungsstellen des Landkreises nicht mehr vorgeschrieben, sondern nur noch eine Empfehlung sein. Trotzdem: Der Leiter des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises empfiehlt Besucherinnen und Besuchern, aber auch den Mitarbeitenden, weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen: „Der beste Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus ist das Tragen einer FFP2-Maske. Nicht nur in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung, sondern besonders auch in Gesprächssituationen, in denen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann.“ Der Mediziner empfiehlt diese freiwillige Schutzmaßnahme daher auch weiterhin.

Persönliche Besuche nach Terminvereinbarung
Zudem werden auch ab Juni persönliche Termine in der Kreisverwaltung zwar immer noch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein, jedoch wieder in den Büros der jeweiligen Sachbearbeitenden. Seit Ausbruch der Pandemie ist das bis Juni nur in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten möglich gewesen. Ab 1. Juni finden die persönlichen Beratungen nach vorheriger Terminvereinbarung dann erstmals wieder in den Büros statt.

„Wir haben uns dafür entschieden, die Terminvergabe beizubehalten, weil die vergangenen Jahre gezeigt haben, dass sich das System bewährt hat“, berichtet der Büroleiter des Landkreises Andreas Mann. Sind feste Termine vereinbart, haben die Besucherinnen und Besucher keine Wartezeiten und die Garantie, dass sie zu ihrem Anliegen in der vereinbarten Zeit auch beraten werden. Offene Sprechzeiten scheinen zwar flexibler zu sein, führten in der Vergangenheit aber auch immer zu wenig Planungssicherheit und vor allem dazu, dass die Antragsstellenden in den Verwaltungsstellen lange warten mussten. Außerdem können sich die Sachbearbeitenden mit einer Terminvereinbarung auch noch besser auf das Gespräch vorbereiten, die entsprechenden Unterlagen vorab sichten – und so die Personen noch besser und individueller beraten.

Wunschtermin mit wenigen Klicks reservieren
Terminvereinbarungen sind beim Landkreis telefonisch möglich, für einige Fachdienste auch online. Momentan ist die Online-Terminvereinbarung für die Fachdienste Verkehr – also die Führerscheinstelle und Zulassungsstelle – sowie den Fachdienst Ausländerwesen möglich. In den kommenden Monaten werden aber Schritt für Schritt weitere Abteilungen hinzukommen.

Über die Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/online-termin kann man im Rahmen der Online-Terminvereinbarung den entsprechenden Bereich auswählen, in dem ein Termin gewünscht ist. Daraufhin wird man zu einer Eingabemaske geführt, in der man sein konkretes Anliegen auswählen kann. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Bestätigung der Datenschutzerklärung kann man aus den vorgeschlagenen Terminen einen passenden auswählen, der direkt online reserviert wird. Bei Fachdiensten, den an mehreren Standorten in Waldeck-Frankenberg vertreten sind, kann man zuvor noch den Wunschort auswählen, an dem die Beratung stattfinden soll. Abschließend folgt eine Bestätigung per E-Mail, in der ein Link hinterlegt ist, der innerhalb von zwei Stunden angeklickt werden muss, um den Termin final zuzusagen. Dann ist der Termin fest reserviert. Über diese E-Mail kann man den Termin im Zweifel auch wieder absagen.