Neue Termine für die Mini-Impfzentren des Landkreises
Ob Kinder oder Erwachsene, BioNTech, Moderna oder Novavax: In den Mini-Impfzentren des Landkreises Waldeck-Frankenberg kann man sich auch in den kommenden Wochen weiterhin gegen das Coronavirus impfen lassen. Am kommenden Samstag, 26. März finden in Korbach zudem auch wieder Kinderimpfungen in Korbach statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig; Impfwillige können einfach vorbeikommen.
Neue Termine für April
Das Mini-Impfzentrum in der kleinen Hauerhalle in Korbach hat in den kommenden Wochen sowohl am 26. März, als auch am 2., 9., 16., 23. und 30. April jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet. In Frankenberg sind im unteren Gebäude des Kreiskrankenhauses und in Bad Wildungen im Bahnhof am 26. März sowie am 9. und 23. April von 9 bis 13 Uhr Impfungen zur Immunisierung möglich. In Bad Arolsen wird es zunächst erst einmal kein weiteres öffentliches Impfangebot geben.
Kinderimpfungen in Korbach mit BioNTech
Am Samstag, 26. März können sich zudem wieder Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 13 Uhr in der kleinen Hauerhalle in Korbach immunisieren lassen. Für sie ist der Impfstoff von BioNTech vorgesehen. Für die Impfungen der Kinder stehen extra Kinderärzte aus Waldeck-Frankenberg bereit, die Eltern und Kinder umfassend aufklären und auf Wunsch auch medizinisch beraten. Weiterhin finden an diesem Tag auch die Zweitimpfungen für die Impflinge statt, die bereits einmal mit dem proteinbasierten Impfstoff des Unternehmens Novavax geimpft wurden.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ruft auch weiterhin dazu auf, die öffentlichen Impfangebote wahrzunehmen, um sich und andere gegen das Coronavirus bestmöglich zu schützen. In diesem Zusammenhang wird zudem auch noch einmal auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hingewiesen, die seit dem 16. März dieses Jahres für bestimmte Einrichtungen gilt – und eine Impfung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend vorschreibt.
Unterlagen bereithalten
Bei Minderjährigen reicht es aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person das Kind zur Impfung begleitet. Mit der Unterschrift des einen Elternteils in die Einwilligung zur Impfung wird automatisch das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt und gegeben. Zur Impfung sollte Folgendes mitgebracht werden: Die Krankenkassenkarte und der Impfpass des Kindes, der Personalausweis des Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit bereits die ausgefüllten Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Aufklärungsbögen für die jeweiligen Impfstoffe. Die Dokumente stehen zum Herunterladen bereit.