Aufholen nach Corona: Freizeiten und Jugendarbeit werden gefördert
Das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ schafft deutschlandweit Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, sich zu begegnen, gemeinsam Neues zu entdecken und ihre Welt nach der Pandemie zu erleben. Zusätzliche Finanzmittel sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Belastungen besser zu bewältigen, die durch die Corona-Pandemie und damit verbundene erhebliche Einschränkungen ihres Lebensalltags entstandenen sind. Auch sollen mögliche negative Auswirkungen auf die soziale und kognitive Kompetenzentwicklung vermieden werden.
Im Rahmen des Aktionsprogramms hat der Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit seinem Sachgebiet der Frühen Hilfen bereits das „Café Kinderwagen“ in Frankenberg, Elternkurse und Elterncafés in Stadtbüchereien durchgeführt. Durch den Fachdienst Schulen und Bildung wurden Material für Soziale Kompetenztrainings und Präventionsarbeit angeschafft sowie Teambuildings-Maßnahmen mit externen Fachkräften finanziert. Und auch der Fachdienst Sport und Jugendarbeit beteiligt sich am Bundesprogramm: Er verteilt daraus Mittel für die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie für Angebote der außerschulischen Jugendarbeit.
Landrat Jürgen van der Horst erläutert: „Um die zur Verfügung gestellten Mittel optimal verwenden zu können, haben wir eine Richtlinie erarbeitet, und zwar unter Beteiligung verschiedener Akteure der verbandlichen, kommunalen und kirchlichen Jugendarbeit in Waldeck-Frankenberg.“ Die Fördermöglichkeiten seien vielfältig – ob Kinder- und Jugendfreizeiten mit Übernachtung, Tagesfahrten ohne Übernachtung oder Projekte zur außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit; solange es sich um ein zusätzliches, bisher nicht bestehendes Angebot handele, könne ein Zuschuss gezahlt werden. Bis zu 15 Euro pro Person und Tag seien bei den Freizeiten möglich, bis zu 750 Euro pro Tag bei den Bildungsangeboten und sogar bis zu 5.000 Euro für Projekte.
Der Landrat ruft alle Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe - im Bereich der Jugendarbeit -, anerkannte Jugendgruppen - z. B. von Kirchen, Vereinen, Verbänden oder Jugendclubs - und kreisangehörige Kommunen dazu auf, bei Vorliegen der Voraussetzungen Mittel aus dem Förderprogramm beim Fachdienst Sport und Jugendarbeit abzurufen. Eine Antragstellung ist online möglich. Hier können über einen Download der Richtlinie auch alle relevanten Informationen sowie Voraussetzungen und Förderbeträge eingesehen werden. Wer lieber einen Antrag in Papierform ausfüllt, kann dies selbstverständlich ebenfalls tun und den Antrag beim Fachdienst Sport und Jugendarbeit anfordern, E-Mail andreas.greif@lkwafkb.de oder martina.fresen@lkwafkb.de, telefonisch 05631 954-461 oder 05631 954-458. Unter diesen Kontaktdaten werden auch weitere Fragen zu Fördermöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit beantwortet.