Vom 17. bis 21. Januar: Landkreis bietet Schutzimpfungen für Kinder
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut ihre Impfempfehlung erweitert hat, hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg bereits Ende des Jahres Sonder-Impftage für Kinder ab fünf Jahren angeboten. Auch in der kommenden Woche sind zur Unterstützung der niedergelassenen Kinderarztpraxen wieder Erst- und Zweitimpfungen für Kinder und Jugendliche im Korbacher Mini-Impfzentrum möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Impfaktion entzerren, Wartezeiten vermeiden
Dafür hat die kleine Hauerhalle montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Vom 17. bis inklusive 20. Januar sollen nach Möglichkeit überwiegend die Zweitimpfungen für die Kinder stattfinden, die in der letzten Woche des vergangenen Jahres ihre Erstimpfung erhalten haben. Am 21. Januar soll der Fokus auf Erstimpfungen für Kinder liegen. Deren Zweitimpfung ist dann für den 11. Februar von 14 bis 19 Uhr geplant. Am 22. Januar kann sich dann – wie jeden Samstag – wieder jeder impfen lassen.
Ausreichend BioNTech vorhanden
Mit dieser Aufteilung soll die Impfaktion etwas entzerrt werden, sodass für die Impfwilligen möglichst wenig Wartezeiten entstehen. „Trotzdem werden wir niemanden am Zentrum abweisen. Zu keiner Zeit.“, betont der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. „Im Gegenteil: Jeder der möchte, wird eine Impfung bekommen.“ Verimpft wird in dieser Woche – unabhängig von der Altersgruppe – ausschließlich der Impfstoff von BioNTech & Pfizer.
Kinderärzte stehen bereit
Für die Impfungen der Kinder stehen extra Kinderärzte aus Waldeck-Frankenberg bereit, die Eltern und Kinder umfassend aufklären und auf Wunsch auch medizinisch beraten. Aktuell spricht sich die STIKO grundsätzlich für die Impfung für Kinder ab fünf Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen aus. Zusätzlich wird sie ebenfalls Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können. Weiterhin können auf individuellen Wunsch aber auch alle anderen Kinder ab fünf Jahren geimpft werden.
Unterlagen bereithalten
Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person das Kind zur Impfung begleitet. Mit der Unterschrift des einen Elternteils in die Einwilligung zur Impfung wird automatisch das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt und gegeben. Zur Impfung sollte Folgendes mitgebracht werden: Die Krankenkassenkarte und der Impfpass des Kindes, der Personalausweis des Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit das bereits ausgefüllte „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“ und der bereits ausgefüllte „Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“. Zum Herunterladen stehen die Dokumente auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen bereit.