Inzidenz über 350: Weitere Regeln des Landes Hessen treten in Kraft
Nachdem der Inzidenzwert in Waldeck-Frankenberg heute bei 466,6 und damit am dritten Tag in Folge über 350 liegt, gelten nach den Regelungen des Landes Hessen nun auch im Landkreis weitere Hotspot-Regelungen. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus treten ab dem morgigen Dienstag in Kraft.
Laut Landesverordnung gilt dann bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich wie auf dem Sportplatz, in Fitnessstudios, im Kino oder Theater und in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen im Innenraum die 2Gplus-Regel und draußen die 2G-Regel. Die 2Gplus-Regel bedeutet, dass Genesene und Geimpfte, die jedoch noch keine Auffrischimpfung, die so genannte Booster-Impfung bekommen haben, zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenen-Status einen negativen Testnachweis vorzeigen müssen, wenn sie die genannten Bereiche besuchen möchten. Dies gilt nicht für frisch doppelt Geimpfte, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Darüber hinaus müssen auch Prostitutionsstätten wieder geschlossen werden.
Weiterhin untersagt das Land den öffentlichen Konsum von Alkohol an publikumsträchtigen Orten. Der Landkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die diese Plätze in den Waldeck-Frankenberger Mittelzentren ausweist: In Bad Arolsen betrifft diese den Belgischen Platz, den Kirchplatz und die Große Allee, in Korbach die Bahnhofstraße, die Prof.-Bier-Straße sowie den Stadtpark und in Bad Wildungen die Poststraße. Außengastronomische Angebote in diesen Bereichen sind davon jedoch ausgenommen.
„Das Infektionsgeschehen in Waldeck-Frankenberg weitet sich analog zum Bundestrend derzeit sehr stark aus“, so Landrat Jürgen van der Horst. „Die steil ansteigenden Inzidenzen machen nun leider weitere Regelungen notwendig.“ Gemeinsam mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Karl-Friedrich Frese ruft er alle Menschen in Waldeck-Frankenberg nochmals dazu auf, die Regeln auch weiterhin zu beherzigen, um gemeinsam die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die neuen Regeln gelten ab dem 18. Januar. Sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschreitet, treten die Regelungen am darauffolgenden Tag automatisch wieder außer Kraft.