Kinderimpfungen am 4. März, Novavax-Impfungen am 5. März
Ob Kinder oder Erwachsene, BioNTech oder Novavax: Im Mini-Impfzentrum des Landkreises in Korbach werden auch in dieser Woche wieder Schutzimpfungen gegen das Coronavirus angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig; Impfwillige können einfach vorbeikommen.
Kinderimpfungen in Korbach mit BioNTech
Am Freitag, 4. März können Kinder und Jugendliche sich zwischen 14 und 19 Uhr in der kleinen Hauerhalle immunisieren lassen. Für sie ist der Impfstoff von BioNTech vorgesehen. Für die Impfungen der Kinder stehen extra Kinderärzte aus Waldeck-Frankenberg bereit, die Eltern und Kinder umfassend aufklären und auf Wunsch auch medizinisch beraten. Aktuell spricht sich die STIKO grundsätzlich für die Impfung für Kinder ab fünf Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen aus. Zusätzlich wird sie ebenfalls Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können. Weiterhin können auf individuellen Wunsch aber auch alle anderen Kinder ab fünf Jahren geimpft werden. Auch BioNTech-Impfungen für Erwachsene können an diesem Tag durchgeführt werden.
Impfungen mit Novavax in allen Mini-Impfzentren möglich
Impfwillige ab 18 Jahren, die sich mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax impfen lassen möchten, können am Samstag, 5. März nicht nur in Korbach, sondern auch in allen anderen Mini-Impfzentren in Frankenberg, Bad Wildungen und Bad Arolsen von 9 bis 16 Uhr eine Novavax-Impfung bekommen. Die zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung und zum kompletten Impfschutzes erfolgt dann ebenfalls in allen Mini-Impfzentren am 26. März. Für eine Booster-Impfung ist der Impfstoff bisher nicht zugelassen. Ebenso nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch BioNTech-Impfungen für Erwachsene können an diesen Tagen in allen Zentren durchgeführt werden.
Im Unterschied zu den Impfungen mit den anderen Impfstoffen werden die Impfungen mit dem Vakzin von Novavax vorerst nur in den Mini-Impfzentren möglich sein und nicht in den niedergelassenen Hausarztpraxen im Landkreis. Das wurde von Bund und Land bisher so entschieden, da aktuell begrenzte Mengen des Impfstoffes zur Verfügung stehen. Weiterhin wird er insbesondere bisher ungeimpftem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angeboten, da für Mitarbeitende in diesen Bereichen ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.
Unterlagen bereithalten
Bei Minderjährigen reicht es aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person das Kind zur Impfung begleitet. Mit der Unterschrift des einen Elternteils in die Einwilligung zur Impfung wird automatisch das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt und gegeben. Zur Impfung sollte Folgendes mitgebracht werden: Die Krankenkassenkarte und der Impfpass des Kindes, der Personalausweis des Erziehungsberechtigten und nach Möglichkeit bereits die ausgefüllten Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Aufklärungsbögen für die jeweiligen Impfstoffe.