Landkreis informiert über kostenlose Bürgertests
Ab sofort darf sich jeder einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus schnelltesten lassen. Eine entsprechende Verordnung hat der Bund Mitte der Woche erlassen. Wie und wo Testungen in Waldeck-Frankenberg möglich sind, stellt der Landkreis aktuell auf seiner Webseite zusammen, die laufend aktualisiert wird. Einige Anlaufstellen sind bereits gelistet, weitere werden in den kommenden Tagen folgen.
Angeboten werden die Bürgertests in Waldeck-Frankenberg ab sofort von Ärzten, medizinischen Laboren, Apotheken und Rettungs- und Hilfsorganisationen – jedoch nicht grundsätzlich von allen, sondern von denen, die diese Leistung anbieten können und möchten. Der Landkreis trifft aktuell gemeinsam mit allen Partnern, die sich dazu bereiterklären, innerhalb kürzester Zeit die entsprechenden Vorkehrungen.
„Nachdem die Entscheidung für die kostenlosen Bürgertests vom Bund ziemlich kurzfristig getroffen wurde, benötigt es einige Tage Vorlauf, um das Angebot in der Fläche tatsächlich umsetzen zu können“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. „Wir haben uns aber unmittelbar nach Bekanntwerden mit allen in Frage kommenden Einrichtungen in Verbindung gesetzt, um die wöchentlichen kostenlosen Bürgertests möglichst schnell der breiten Masse zugänglich zu machen. Diese Organisation läuft noch immer und das Angebot wird stetig ausgeweitet.“ Einige Einrichtungen sind bereits angemeldet, weitere befinden sich noch in der Vorbereitung und werden folgen.
Welche Einrichtungen die kostenlosen Bürgertests aktuell in Waldeck-Frankenberg anbieten, listet der Landkreis online und nach Kommunen sortiert auf seiner Webseite auf. Die Liste wird laufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie basiert auf den Informationen, die die Einrichtungen dem Landkreis gemeldet haben. Der Landkreis nimmt hier gern weitere Einrichtungen auf, die die Informationen zu ihrem Angebot gern per E-Mail an presse@lkwafkb.de senden dürfen.
Die Auflistung soll für Bürgerinnen und Bürger eine Orientierungshilfe sein, wohin sie sich wenden können, um sich einmal wöchentlich von geschultem Personal schnelltesten zu lassen. Nach dem Test bekommt man dann auch direkt eine entsprechende Bescheinigung über das Ergebnis. Positive Testergebnisse müssen die testenden Einrichtungen unverzüglich an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises melden, der dann alle weiteren Maßnahmen einleitet.
Bei wem der Schnelltest eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich an folgende Regeln zu halten: Auch ohne gesonderte Anordnung des Fachdienstes Gesundheit muss man sich sofort und ohne Umwege nach Hause begeben und den Fachdienst Gesundheit unter Tel. 05631 – 954 555 kontaktieren. Zuhause muss man sich in jedem Fall 14 Tage absondern. Kontakt zu anderen Personen im Haushalt sollte vermieden werden, auch Besuch darf nicht empfangen werden. Auch Kontaktpersonen und der Arbeitgeber sollte über das positive Testergebnis informiert werden.
Jedoch auch bei einem negativen Testergebnis, ist man dazu verpflichtet, sich weiterhin an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. „Ein negatives Testergebnis scheint zwar im ersten Augenblick erleichternd, ist jedoch nur eine Momentaufnahme, die zeigt, dass man im Augenblick andere Personen voraussichtlich nicht mit dem Coronavirus anstecken wird“, erläutert der Leiter des Fachdienstes Gesundheit beim Landkreis Thomas Hetche. „Ein negativer Schnelltest ist kein Garant dafür, nicht mit dem Virus infiziert zu sein.“ Man müsse daher weiterhin achtsam und vorsichtig sein.
Zu beachten ist, dass die meisten Einrichtungen, die die Schnelltests anbieten, zunächst feste Zeiten vorgeben, in denen die Testungen möglich sind – und dann auch nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Das ist wichtig, um die Nachfrage entsprechend koordinieren zu können. Es wird darum gebeten, diese Vorgaben zu beachten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.