Erkankte versorgen: Landkreis arbeitet mit Partnern zusammen
Um psychisch Kranke, seelisch Behinderte oder Menschen, die an einer Suchterkrankung leiden, bestmöglich und vollumfassend zu unterstützen, arbeitet der Landkreis bereits seit Jahren mit Partnern aus Waldeck-Frankenberg zusammen. Diese Vereinbarung der gemeinsamen Kooperation wurde nun erneuert, um Betroffene und ihre Angehörigen, aber insbesondere auch beeinträchtige Menschen, auch künftig gut begleiten zu können.
Gemeinsam haben alle Dienstleister, Verbände und Organisationen sowie der Landkreis sich auf die weitere Zusammenarbeit verständigt – und dieses auch durch Unterzeichnung einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung schriftlich fixiert. Mit dabei sind der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe, die Vitos Haina gGmbH, der Kreisverband der Treffpunkte e.V., der Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e.V., der Bathildisheim e.V., die PNS-Paritätische Nachsorge Sucht und der Landkreis Waldeck-Frankenberg als Träger der Fachdienste Soziale Angelegenheiten und Gesundheit.
Ziel der Weiterführung der Zusammenarbeit ist es, auch künftig im Bereich der bedarfsgerechten Versorgung und Unterstützung erkrankter Menschen zu kooperieren – und die Qualität bei der Leistungserbringung in allen Bereichen gemeinschaftliche fortzuentwickeln. „Dabei setzen wir gemeinsam mit unseren Partnern auf flächen- und bedarfsdeckende, am individuellen und geografischen Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises und Gesundheits- und Sozialdezernent Karl-Friedrich Frese. „Dabei bleiben wir in stetigem fachlichen Austausch, um das Angebot permanent an die Bedarfe anzupassen und weiterzuentwickeln.“
Grund für die Erneuerung der Kooperationsvereinbarung ist das neue Bundesteilhabegesetz. Es soll dabei helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, regelt die Unterstützung für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen und verfolgt das Ziel, Eingliederungshilfe zur einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, Leistungen für Menschen mit Behinderung zu individualisieren sowie Autonomie und Teilhabe zu fördern. Hilfen sollen nicht länger einrichtungszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden, damit jeder ein selbstbestimmtes Leben führen kann. An dieses Ziel wurde die neuen Kooperationsvereinbarung entsprechend angepasst. Konkret bedeutet der Zusammenschluss, dass sich die Kooperationspartner in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit, bestmöglich und adäquat um den Hilfebedarf des Personenkreises abstimmen können.