Trinkwasserhygiene
Trinkwasserhygiene
Damit die natürliche Qualität des Trinkwassers als gesundes Nahrungsmittel gesichert wird, werden an die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen hohe Anforderungen gestellt. Diese sind in der Trinkwasserverordnung 2001 aufgeführt. Die Überwachung und Prüfung dieser Anlagen ist Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Neben der technischen Überprüfung der Anlagen wird auch die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte überprüft, die in regelmäßigen Wasseruntersuchungen gemessen werden. Ein Schwerpunkt dieser Überwachung sind Trinkwasser-Installationen, von denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Dazu gehören z. B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser. Aber auch Trinkwasserinstallationen, die Wasser für gewerbliche Tätigkeiten bereitstellen, zählen dazu (z. B. Mietwohnungen, Fitneßstudios usw.). Hier wird besonders auf Legionellen geachtet.
Legionellen
Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhanden sind und das Trinkwasser verunreinigen können.
Brauchwasseranlagen
Inhaber von Betriebswasseranlagen, die solche Anlagen zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Haushalt nutzen, unterliegen einer Anzeigepflicht.
- Mehr erfahren
