Infektionsschutz
Infektionsschutz
Eine der zentralen Aufgaben des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises ist der Infektionsschutz in Waldeck-Frankenberg. Ein Drittel aller Krankheiten in Deutschland sind Infektionskrankheiten. Effiziente Strukturen sind notwendig, um diese zu verhüten, zu erkennen, zu kontrollieren und bekämpfen zu können.
Bestimmte übertragbare Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz dem Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeldet werden. Um eine Ausbreitung zu verhindern, werden dann unverzüglich Ermittlungen zu möglichen Infektionsquellen angestellt und Maßnahmen getroffen, die eine Weiterverbreitung der Krankheit verhindern.
Gemeldet werden müssen diverse Krankheitsbilder - teilweise auch schon der Verdacht darauf. Außerdem ist der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern meldepflichtig oder auch das gehäufte Auftreten von Erkrankungen, so genannte Ausbrüche. Zur Meldung verpflichtet sind unter anderem Ärzte, Labore, Leitungen von Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder auch Heilpraktiker.
Beratung zu
vorbeugenden Imfpungen
Der Landkreis berät Interessierte zu den empfohlenen Schutzimpfungen - sowohl im Inland, als auch für Urlaubsreisen ins Ausland.
Medizinalaufsicht für Gesundheitsberufe
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben will oder Mitarbeitende im Gesundheitswesens beschäftigen will, muss dies beim Fachdienst Gesundheit anmelden.
Infektionshygienische Überwachung
Der Landkreis übernimmt die infektionshygienische Überwachung und Beratung von medizinischen und Gesundheitseinrichtungen, Tätowierern und Co.