Ärztliche Dienste
Ärztliche Dienste
Ob Jugendzahnpflege, Schuleingangs- oder amtsärztliche Untersuchungen: Hier gibt es alle Informationen rund um die ärztlichen Dienste des Landkreises Waldeck-Frankenberg. In den amtsärztlichen Sprechstunden im Fachdienst Gesundheit des Landkreises werden Untersuchungen durchgeführt und amtsärztliche Gutachten erstellt. Außerdem werden nach Auftrag auch gerichts -und vertrauensärztliche Gutachten angefertigt. Termine sind nach vorheriger Anmeldung möglich.
In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich die Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage andere Behörden als auch von anderen Privatpersonen tätig.
Schuleingangsuntersuchungen
Der schulärztliche Dienst untersucht alle Kinder in Waldeck-Frankenberg, bevor sie in die Schule kommen. Neben der Auswertung des Vorsorge- und Impfheftes, werden Seh- und Hörvermögen sowie der individuelle Entwicklungsstand des Kindes untersucht.
Sportärztliche Untersuchungen
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg werden sportärztliche Untersuchungen für Vereinssportler mit Zuschüssen des Landes Hessen, des Landkreises und einer Eigenbeteiligung der Sportlerinnen und Sportler von damit beauftragten Sportmedizinern durchgeführt.
Schulzahnärztlicher
Dienst
Durch den zahnärztlichen Dienst werden Kinder in den Schulen des Landkreises Waldeck-Frankenberg zahnärztlich untersucht. Die Kinder werden außerdem prophylaktisch unterwiesen und über eine ausgewogene und gesunde Ernährung aufgeklärt.
Schulärztlicher
Dienst
Manche Kinder benötigen aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine spezielle Förderung. Im Rahmen des schulärztlichen Dienstes kann diese festgestellt werden.
Amtsärztlicher
Dienst
In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Der Amtsärztliche Dienst des Landkreises führt Untersuchungen durch, nimmt Begutachtungen vor und erstellt Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.