Parken
Parken
Für viele bietet das Auto eine wichtige Möglichkeit, um mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze wichtig - zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte können einen Parkausweis bei den Ordnungsämtern bzw. Bürgerbüros der jeweiligen Städte und Gemeinden beantragen. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.
"Blauer Parkausweis" (EU-weit)
Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
"Oranger Parkausweis" (bundesweit)
Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.