Hilfe & Unterstützung bei häuslicher Gewalt

Hilfe & Unterstützung bei häuslicher Gewalt

Etwa jede vierte Frau in Deutschland erfährt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen aktuellen oder durch einen früheren Partner. Wer von Gewalt - insbesondere häuslicher Gewalt - bedroht oder betroffen ist, hat das Recht, sich Beratung und Unterstützung zu holen.

Wo finde ich Hilfe?

 

Gewalt ist nicht immer körperlich
In folgenden Fällen sind zwar keine strafrechtlichen Schritte, aber zivilrechtliche Maßnahmen und Schutzmaßnahmen möglich - denn, auch das ist Gewalt:

  •  Verfolgt oder kontrolliert Sie Ihr Partner?
  •  Versteckt oder zerstört er Dinge, die Ihnen viel bedeuten?
  •  Versucht Ihr Partner, ihre Kontakte zu Familie und Freunden zu unterbinden?
  •  Unterstellt er Ihnen, ihn zu betrügen, wenn Sie nur wenig später als sonst nach Hause kommen?

 

Strafbare Handlungen
Per Gesetz sind unter anderem folgende Handlungen strafbar:

  • Beleidigungen & Beschimpfungen
  • Morddrohungen
  •  Nötigung & Vergewaltigung
  • sexueller Missbrauch von Kindern & Schutzbefohlenen
  • jegliche körperliche Gewalt wie Schubsen, Ohrfeigen, Treten, Schlagen, etc.