Hilfe & Unterstützung bei häuslicher Gewalt
Hilfe & Unterstützung bei häuslicher Gewalt
Etwa jede vierte Frau in Deutschland erfährt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen aktuellen oder durch einen früheren Partner. Wer von Gewalt - insbesondere häuslicher Gewalt - bedroht oder betroffen ist, hat das Recht, sich Beratung und Unterstützung zu holen.
Wo finde ich Hilfe?
- Polizei, Tel.: 110
- Frauenhaus Bad Wildungen, Tel.: 05621 3095
- Frauenberatungsstelle, Tel.: 0521 91689
- Frauen und Chancengleichheit, Tel.: 05631 954 1317 oder 1318
- FD Jugend, Tel.: 05631 954 1163
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel.: 116 016
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Männer“, Tel.: 0800 1239900
- Weisser Ring (Opferschutz), Tel.: 0151 5514 799
- Telefonseelsorge, Tel.: 0800 1110111
Gewalt ist nicht immer körperlich
In folgenden Fällen sind zwar keine strafrechtlichen Schritte, aber zivilrechtliche Maßnahmen und Schutzmaßnahmen möglich - denn, auch das ist Gewalt:
- Verfolgt oder kontrolliert Sie Ihr Partner?
- Versteckt oder zerstört er Dinge, die Ihnen viel bedeuten?
- Versucht Ihr Partner, ihre Kontakte zu Familie und Freunden zu unterbinden?
- Unterstellt er Ihnen, ihn zu betrügen, wenn Sie nur wenig später als sonst nach Hause kommen?
Strafbare Handlungen
Per Gesetz sind unter anderem folgende Handlungen strafbar:
- Beleidigungen & Beschimpfungen
- Morddrohungen
- Nötigung & Vergewaltigung
- sexueller Missbrauch von Kindern & Schutzbefohlenen
- jegliche körperliche Gewalt wie Schubsen, Ohrfeigen, Treten, Schlagen, etc.