Rückenansicht eines Mannes am Mikrofon

Fraktionen

Fraktionen 

Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Kreistages vollzieht sich in den Fraktionen. Sie sind die Vereinigungen von Mitgliedern des Kreistages. lm Landkreis Waldeck-Frankenberg haben sich jeweils die Mitglieder der im Kreistag vertretenen Parteien bzw. Wählergruppen zu Fraktionen zusammengeschlossen, um als handlungsfähige Einheit auftreten zu können. Nach außen hin werden sie durch den Fraktionsvorsitzenden vertreten. Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass einer Fraktion mindestens zwei Abgeordnete angehören müssen. 


  • Aufgaben 

    Die einzelnen Fraktionen treffen sich, unabhängig voneinander, vor jeder Kreistagssitzung in aller Regel zweimal. In den Fraktionssitzungen wird über alle Fragen und Probleme diskutiert, die auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung stehen. Als Grundlage für die Diskussion dienen die von den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen der Fraktionen vorbereiteten Empfehlungen sowie Ausarbeitungen der Verwaltung. Darin befassen sich einige Mitglieder der Fraktionen besonders intensiv mit den Beratungsgegenständen, für deren Erörterung sie die erforderliche Sach- und Fachkenntnis besitzen. Gesucht sind Sachverstand und Sachgerechtigkeit. Anschließend wird darüber abgestimmt, wie sich die jeweilige Fraktion bei den im Kreistag anstehenden Entscheidungen verhalten will.

  • Willensbildung

    In der Willensbildung sind die Abgeordneten frei, da die Fraktionen in sich genauso demokratisch organisiert sind wie unser gesamtes Gemeinschaftsleben. Fraktionsdisziplin ist hingegen geboten. Die Mitglieder der Fraktionen werden nicht wegen ihren individuellen politischen Einstellung gewählt, sondern vor allem wegen der politischen Linie, die ihre Partei vertritt. Die schwierige, streitbare und oft nur durch Abstimmung zu beendende Willensbildung in einer Fraktion liegt nicht nur im eigenen Interesse einer Partei, sondern auch im Sinne der Arbeit des ganzen Parlaments, das sich sonst individualistisch zerstreiten könnte. Zufallsentscheidungen wären die Regel.

    Diese Form der Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen wird auch gewählt, weil sich kein Fraktionsmitglied in alle von ihm mit zu entscheidenden Fragen und Probleme so weit hineindenken kann, dass es mit der Materie bis ins Kleinste vertraut ist. Jeder muss sich auf ein Fachgebiet konzentrieren und sich im Übrigen auf das Urteil fachkundiger ihrer/seiner auf anderen Gebieten fachkundigen KollegInnen verlassen. Die freiwillige Übernahme der Fraktionsmeinung läuft nicht der Unabhängigkeit eines Kreistagsmitgliedes zuwider, das ihre/seine Tätigkeit nach ihrer/seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung auszuüben hat.


Fraktionen des Kreistages

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