Bereitstellung von kreiseigenen Sporthallen für den Sportbetrieb der Sportvereine
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg stellt den kreisansässigen Sportvereinen und Verbänden und ggf. anderen gemeinnützigen Vereinen die kreiseigenen Sporthallen kostenlos zur Verfügung.
Für alle weiteren kommerziellen Organisationen sowie Vereine, die ihren Sitz nicht im Landkreis haben, werden für die Benutzung der kreiseigenen Sporthallen und Anlagen Nutzungsentgelte erhoben. Es gilt die aktuelle Gebührenordnung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können Sie der Richtlinie zur Förderung des Sports des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzung der Sporthallen ist für kreisansässige Vereine kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Antrag ist vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.
Rechtsgrundlage
Sonderbestimmungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg für die Benutzung von kreiseigenen Sporthallen.
Richtlinie zur Förderung des Sports des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt unter Angabe folgender Informationen:
- Kontaktdaten des Vereins bzw. Veranstalters
- Beschreibung der Veranstaltung
- Nennung der Nutzungszeiten (inkl. Auf- und Abbau)
- Nennung der Sporthalle
erfolgt per Mail oder in Papierform formlos.