Jugendgerichtshilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 17 Jahren oder Heranwachsende von 18 bis 20 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.
     
    Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Fachdienst Jugend und wird von pädagogischen Fachkräften geleistet. 

    Wir beraten und betreuen junge Menschen und deren Familien vor, während und nach dem Strafverfahren.

    Die Jugendgerichtshilfe gehört nicht zu den ermittelnden Behörden wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft und übernimmt auch keine anwaltliche Funktion.

    Vorrangige Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, die persönliche Situation des jungen Menschen in das Jugendgerichtsverfahren einzubringen und Vorschläge für mögliche Sanktionen zu erarbeiten, die erzieherisch und präventiv auf die Beschuldigten einwirken sollen.
     
    Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:
    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:
     
    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen und deren Familien während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Nachbetreuung bei Resozialisierung nach Haftende
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe

    Vermeidung von Untersuchungshaft

     

     


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende