Zuschüsse zur Durchführung von Baumaßnahmen und für die Anschaffung von Sportgeräten durch den Landessportbund Hessen
Leistungsbeschreibung
Der Landessportbund Hessen gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsbh-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formantrages, das der Landessportbund zur Verfügung stellt. Das Antragsformular fordern Sie bitte telefonisch (Tel. 069/6789-290) oder per E-Mail (mwollmann@lsbh.de) an.
Der Antrag und entsprechende Kostenangebote werden dann über den Sportkreis Waldeck-Frankenberg oder Landkreis Waldeck-Frankenberg – Fachdienst Sport und Jugendarbeit – eingereicht.
Anträge können nur vom geschäftsführenden Vorstand des Gesamtvereins gestellt werden. Einzelne Abteilungen des Gesamtvereins haben kein Antragsrecht.
Was sollte ich noch wissen?