Vereinseigener Sportstättenbau
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
-den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
-den Aus- oder Umbau von Sportstätten
-die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
-die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Anmeldung über den Landkreis - Fachdienst Sport und Jugendarbeit - erfolgen. Der Landkreis erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Landkreis über dieses Förderprogramm angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann durch das Ministerium zur Antragsstellung aufgefordert.
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?