Waffenbehörde
Leistungsbeschreibung
Ausnahmen von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen/Munition durch Kinder/Jugendliche
Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen und Munition nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für das Schießen durch Minderjährige auf vereinseigenen Schießstätten und bei Vorliegen besonderer Gründe können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden.
Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
Wer mit einer Schusswaffe schießen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis, sofern keine Ausnahme vorliegt (das Schießen also nicht aufgrund eines anerkannten waffenrechtlichen Bedürfnisses zulässig ist).
Anzeige bei Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
Sind einer Person erlaubnispflichtige Waffen oder Munition oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, hat sie der Waffenbehörde den Verlust unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.
Waffen-Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen das Waffenrecht können Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten darstellen. Die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten obliegt der Waffenbehörde.
Waffenverbote für den Einzelfall
Die Waffenbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Waffenbesitzverbote aussprechen.
Erb- und Fundwaffen
Wer erlaubnispflichtige Waffen oder Munition beim Tod eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, muss dies der Waffenbehörde mitteilen. Die Erbin bzw. der Erbe eines verstorbenen Legalwaffenbesitzers hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Waffen dauerhaft zu behalten. Die Prüfung erfolgt nach Antragstellung durch die Waffenbehörde. Neben dem Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben wird ein Nachweis über die Erbberechtigung (Testament oder Erbschein) und im Falle mehrerer Erben eine formlose Verzichtserklärung benötigt. Im Regelfall sind Erbwaffen durch ein spezielles Blockiersystem zu sichern. Zudem gelten die waffenrechtlichen Aufbewahrungsbestimmungen. Eventuell vorhandene Munition muss an einen Berechtigten oder die Waffenbehörde abgegeben werden.
Waffenaufbewahrung
Wer Waffen und / oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Jeder Waffenbesitzer und jede Waffenbesitzerin muss ein zugelassenes Sicherheitsbehältnis besitzen. Die Anforderungen richten sich nach Art und Anzahl der vorhandenen Waffen und Munition (§ 36 WaffG, § 13 AWaffV)
- Antrag-Erbfolge Anlage.pdf
- Erbfolge-Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte.pdf
- Anzeige Fundwaffe.pdf
- Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.pdf
- Antrag Ausnahme vom Alterserfordernis.pdf
- Antrag Erwerbserlaubnis EU.pdf
- Erwerbsanzeige Schalldämpfer.pdf
- Erwerbsanzeige Schusswaffe.pdf
- Wahrheitsgemäße Erklärung - Verlust Waffe.pdf
- Wahrheitsgemäße Erklärung - Verlust Dokument.pdf
- Antrag Voreintrag Jäger.pdf
- Antrag Voreintrag Sportschütze.pdf
- Anzeige Magazine.pdf
- Anzeige Magazine - Anlage.pdf
- Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen NEU.pdf
Anträge / Formulare
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP)
- Antrag auf Eintragung einer Waffe auf einem Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP)
- Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines europäischen Feuerwaffenpasses (EFP)
- Antrag zur Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen
- Antrag zur Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
- Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von SRS-Waffen mit Zulassungszeichen PTB
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
- Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
- Nachreichung von Anlagen
Ihr Anliegen direkt online starten
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für erbberechtigte Personen
- Antrag zur Ausstellung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammler
- Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammler
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine