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Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Über den Antrag, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ zu führen, entscheidet die Untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Wenden Sie sich daher bitte an die Untere Verwaltungsbehörde; das sind in Hessen die Kreise und Kreisfreien Städte und die dort angesiedelten Gesundheitsämter und die dort angesiedelten Gesundheitsämter.