Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Zuständige Abteilungen