Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
Leistungsbeschreibung
Au-pair-Beschäftigte aus den meisten Staaten außerhalb der EU oder des EWR benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung.
Für einzelne Staaten gelten abweichende Regelungen. Angehörige der folgenden Staaten können ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Republik Korea
- Vereinigte Staaten von Amerika
Tipp: Trotz bestehender Visumfreiheit kann es empfehlenswert sein, mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung einzureisen. Erkundigen Sie sich deswegen bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung gilt für
- die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und
- die Kinderbetreuung.
Nicht erlaubt sind Pflegetätigkeiten (z.B. die Kranken- oder Altenpflege).
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für höchstens ein Jahr. Sie können sie für denselben Zweck nicht verlängern lassen.
Achtung: Sie dürfen erst als Au-pair arbeiten, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis für die Au-pair-Beschäftigung erhalten haben. Die Bestimmungen für ausländische Erwerbstätige sind sehr streng. Verstoßen Sie dagegen, kann dies aufenthaltsrechtliche Folgen haben .
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie, wenn nötig, in Ihrem Heimatland ein nationales Visum für Au-Pair-Beschäftigte beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie zuerst Ihren Hauptwohnsitz anmelden. Danach beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweis: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:
-
Für Au-pair-Beschäftigte:
- Sie sind zwischen 18 und unter 27 Jahre alt.
- Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
-
Sie besitzen
- ein gültiges nationales "Visum für Au-pair-Beschäftigte",
- einen abgeschlossenen Au-pair-Vertrag und
- eine Krankenversicherung.
- angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
-
Für Gastfamilien:
-
Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.
Grundsätzlich muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder einem Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt.
Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann der Beschäftigung zugestimmt werden, wenn die/der Au-pair-Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Als Familie zählen Ehepaare mit oder ohne Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.
-
Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.
- Die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zugestimmt.
-
Für Au-pair-Beschäftigte:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles Passbild
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
- Nachweis der Krankenversicherung
- Au-pair-Vertrag
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergWelche Gebühren fallen an?
100,00 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach der Einreise müssen sie, bevor das Visum abläuft, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung beantragen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg§ 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Nationales Visum)
§ 39 Aufenthaltsgesetz (Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung)
§ 12 Beschäftigungsverordnung (BeschV) (Zustimmungserfordernis für die Au-pair-Beschäftigung)
§ 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung)
§ 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergStaatsangehörige der EU-Staaten sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Aufenthaltserlaubnis.
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
-
nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe Nachname |
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Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA | Sabine Schlüter | |
Aa - Aln | Claudia Schweinsberg | |
Alo - Az, H, I, S | Jenta Sesselmann | |
B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X | Detlef Reimann | |
B, E, L, Mj - Mz | Jörg Jordan | |
C, G, Alo – Az | Eleni Bangert | |
C,G | Judith Schlömer | |
D,W | Elfi Schäfer | |
F, J, K, Ma – Mi, N | Elke Geiseler-Matsuda | |
F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X | Franziska Brücher | |
Ka-Kg, 0, P, Q, Z | Ruslan Kosjan | |
Ma-Mi, N, UMA | Claudia Jellen | |
O, P,Q, R, T, Z | Beate Hocke | |
R,T | Monika Plathe |
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
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A-K | Carolina Bergener | |||
A-K | Denise Klauke | |||
A-K | Gerlinde Schäfer-Vogel | |||
L-Z | Dominik Stenzel | |||
L-Z | Andreas Hartmann |