Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Leistungsbeschreibung
Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug . Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. Weglassen - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
-
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. -
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 391,00 Euro) zuzü glich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
-
Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
-
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis
- der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
- der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergWelche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung beträgt 147 € (die Hälfte ist bei Antragstellung zu zahlen).
Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen
Rechtsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV ) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
-
§ 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III
) (Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergSie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
-
für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten. - nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe Nachname | Zuständige Sachbearbeitung |
A - Aln | Kilian Emde |
Aa - Aln | Pascal Kesper |
Alo - Az, H, I, S | Jenta Sesselmann |
B, E, D, U, V, W, X | Detlef Reimann |
B, E, L, Mj - Mz | Jörg Jordan |
Alo - Az, C, G | Eleni Bangert |
C,G | Judith Schlömer |
D,W | Elfi Schäfer |
EU | Gerlinde Plücker |
F, J, K, L, M, N | Larissa Stöcker |
F, J, Kh - Kz, V, Y, U, X | Franziska Brücher |
H, I, S, Y, UMA | Schlüter, Sabine |
Ka-Kg, 0, P, Q, Z | Marie-Laureen Grabarz |
Ma-Mi, N, UMA | Claudia Jellen |
O, P,Q, R, T, Z | Beate Hocke |
R,T | Monika Plathe |
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
Anfangsbuchstabe Nachname | Zuständige Sachbearbeitung |
A-K | Carolina Bergener |
A-K | Fatine Atas |
A-K | Gerlinde Schäfer-Vogel |
L-Z | Dominik Stenzel |
L-Z | Andreas Hartmann |