Visum für Studierende beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.
Kein Visum für die Einreise benötigen:
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
- Staatsangehörige der Schweiz
- Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA. Bleiben Sie länger als 3 Monate, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach erfolgter Einreise, eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen.
Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes "Studentenvisum"
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Voraussetzungen
- Studium an
- einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- einer vergleichbaren Ausbildungsstätte.
- Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
- Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
- Sprachprüfung
- Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
- Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
- praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
- Finanzierung des Lebensunterhalts
- Krankenversicherung in Deutschland
- Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung (Zulassungsschreiben)
- Studium an
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
- 2 aktuelle Passbilder
- Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
- Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen
Rechtsgrundlage
§ 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Passpflicht)
§ 31 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung)
§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Studium, Sprachkurse, Schulbesuch)
§§ 39 – 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet)
§ 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
§ 2 Aufenthaltsgesetz Abs. 3 (AufenthG) (Lebensunterhalt, Krankenversicherung)
§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
§ 56 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Ausweisrechtliche Pflichten
§ 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen für Ausländer bietet auch die Homepage des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).
Studieren und Forschen in Deutschland
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe Nachname |
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Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA | Sabine Schlüter | |
Aa - Aln | Claudia Schweinsberg | |
Alo - Az, H, I, S | Jenta Sesselmann | |
B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X | Detlef Reimann | |
B, E, L, Mj - Mz | Jörg Jordan | |
C, G, Alo – Az | Eleni Bangert | |
C,G | Judith Schlömer | |
D,W | Elfi Schäfer | |
F, J, K, Ma – Mi, N | Elke Geiseler-Matsuda | |
F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X | Franziska Brücher | |
Ka-Kg, 0, P, Q, Z | Ruslan Kosjan | |
Ma-Mi, N, UMA | Claudia Jellen | |
O, P,Q, R, T, Z | Beate Hocke | |
R,T | Monika Plathe |
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
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A-K | Carolina Bergener | |||
A-K | Denise Klauke | |||
A-K | Gerlinde Schäfer-Vogel | |||
L-Z | Dominik Stenzel | |||
L-Z | Andreas Hartmann |