Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Ermäßigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von 5,83 Euro.

  • Verfahrensablauf

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Hinweis : Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Das ausgefüllte Formular kann auch, insbesondere wenn von hier noch Bescheinigungen benötigt werden, vom Landkreis Waldeck-Frankenberg weitergeleitet werden.

  • Zuständige Stelle

  • Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    •     Arbeitslosengeld II,
    •     Sozialhilfe,
    •     Grundsicherung oder
    •     BAföG.

    Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

  • Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

  • Kurztext

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von 5,99 Euro.


An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Zuständige Abteilungen