Ordnungswidrigkeiten im Naturschutzrecht
Leistungsbeschreibung
Das Naturschutzrecht, insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz, enthält Vorschriften für den Schutz von Natur und Landschaft. Dazu gehört der Artenschutz und die Genehmigungspflicht von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zuwiderhandlungen gegen Schutzvorschriften oder die Durchführung von Eingriffen in Natur und Landschaft ohne Genehmigung stellen Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten dar. Die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt i. d. R. der Unteren Naturschutzbehörde, die beim Kreisausschuss angesiedelt ist.