Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen
Leistungsbeschreibung
Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen.
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
- Online beantragen
- per Post: Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Jugend, Südring 2, 34497 Korbach oder Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Jugend, Bahnhofstraße 8-14, 35066 Frankenberg
- Sofern Sie den Antrag persönlich abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem / der zuständigen Sachbearbeiter/in.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bescheinigung über die Höhe der Beiträge von der Kindertageseinrichtung
- Nachweise über das gesamte Einkommen der Familie (Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate, Leistungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters oder des Sozialamts, Rentenbescheide, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (evtl. Kinderbetreuungskosten, Kinderzuschlag)
- Mietvertrag / Mietbescheinigung – bei Eigenheimbesitzern Nachweise über die Zins- und Tilgungsleistungen, Wohngebäudeversicherung, Nachweise über Nebenkosten (Grundsteuer, Wasser, Kanal, Müll)
- Nachweise über geltend gemachte Belastungen z.B. Versicherungen (Hausrat u. Haftpflicht), Nachweis Riesterrente (Police)“
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- §§ 90 i.V.m. 22 und 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
- §§ 82, 85, 87, 88, 90, 92a Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Anträge / Formulare
oder Antragsunterlagen herunterladen