Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergEine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
- 15 Jahre für die Klasse AM (Mindestalter zunächst befristet bis 31.12.2023)
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg- Antragsvordruck
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in derFoto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergDie Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.