Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Genehmigungen für den Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxen, Mietwagen) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Magistrat/Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende