Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche haben einen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe - ob finanzielle Zuschüsse zu schulischen Veranstaltungen, Mittagsverpflegung, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, Schülerbeförderung, Schulbedarf oder Lernförderung.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn sie aus Geringverdienerfamilien kommen und bisher keine dieser Leistungen erhalten haben. Darüber hinaus werden auch junge Erwachsene bis 25 Jahr unterstützt, die noch zur Schule gehen und kein Einkommen haben.
Schulische Veranstaltungen
Für Schülerinnen und Schüler (Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen Krippen, Kindergärten, Horte und die Tagespflege.
Schulbedarf
Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zu Beginn des ersten Schulhalbjahres und zum zweiten Schulhalbjahr finanzielle Unterstützung. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug, sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden.
Schülerbeförderung
Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Die Kosten einer angemessenen Lernförderung werden übernommen, wenn ein wesentliches Lernziel - zum Beispiel der Schulabschluss gefährdet ist.
Mittagsverpflegung
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein Mittagessen anbieten, können die Kosten dafür im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen werden.
Soziales & Kultur
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ein monatliches Budget für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote erhalten. Dieses Budget darf im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände (Instrument, Sportbekleidung, etc.) genutzt werden.
Anträge stellen
Für Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Lediglich der Persönliche Schulbedarf muss bei bereits laufendem Bezug von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII nicht gesondert beantragt werden. Die Leistungen werden grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistungen erbracht. Rechnungen, Quittungen, Anmeldungen, etc. sollten gut aufbewahrt werden, da sie gegebenenfalls als Nachweis benötigt werden.
Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden, damit die Leistungen den Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang zugute kommen können. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe neu zu beantragen. Sie werden nicht automatisch verlängert!