Mutterschutz
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz für Schwangere und Stillende ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Die Schülerin, Studentin, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende oder ähnlich beschäftigte Schwangere oder Stillende und ihr Kind sollen vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt geschützt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten sowie bei einer Behinderung des Kindes zwölf Wochen nach der Entbindung.
Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, ist es ratsam, diesen sobald wie möglich über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin zu informieren. So können Arbeitsplatz, Arbeitspensum und die Arbeitsmittel so eingerichtet werden, dass die Schwangere und und ihr Kind ausreichend vor Gefährdungen geschützt sind.