Mutterschaftsgeld beantragen
Mutterschaftsgeld beantragen
Frauen, die Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind und Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Mutterschaftsfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, beantragen für die Zeit der Schutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt dann die Differenz zum kalendertäglichen Nettoentgelt als Zuschuss dazu. Die Anträge gibt es in der Regel auf der Homepage der Krankenversicherungen.
Frauen, die nicht selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind (privatversicherte sowie familienversicherte) und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch eine geringfügige Beschäftigung), beantragen über die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes eine einmalige Zahlung.