Hebamme
Hebamme
Jede Frau hat in der Schwangerschaft und nach der Geburt Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Um eine Hebamme sollte sich frühestmöglich ab Beginn der Schwangerschaft gekümmert werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Das Leistungsangebot umfasst:
- Beratung und Vorsorgung in der Schwangerschaft
- Geburtsvorbereitung
- Wochenbettbetreuung und Nachsorge – Informationen zu Angeboten
- Rückbildungskurse
Zu empfehlen ist ein Geburtsvorbereitungskurs. Hier können alle Fragen rund um die Geburt und die erste Babyzeit geklärt werden. Sinnvoll ist der Beginn zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche. Eine rechtzeitige Anmeldung für einen Kurs ist aber unbedingt notwendig. Die Kosten für einen regulären Geburtsvorbereitungskurs übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Hebammen findet man über:
- Krankenkassen
- Apotheken
- Ihr zuständiges Gesundheitsamt
- Hebammenpraxen und Geburtshäuser
- GynäkologInnen und AllgemeinärztInnen
- Entbindungskliniken
Nachsorge durch die Hebamme
Auch in der Zeit nach der Geburt ist die Betreuung und Unterstützung durch eine Hebamme eine große Hilfe. Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden.
Rückbildung
Nach einer Schwangerschaft ist es wichtig, Bauch und Beckenboden zu kräftigen und zu stärken. Von daher wird jeder Mutter empfohlen, einen Rückbildungskurs zu besuchen. Die Krankenkassen übernehmen, ähnlich wie bei den Geburtsvorbereitungskursen, einen vereinbarten Vertragssatz. In einem Rückbildungskurs kann man zudem Kontakte zu anderen Müttern knüpfen und es bietet sich die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.